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VG Berlin, 30.01.2014 - 7 L 247.13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 33 Abs 2 GG, § 9 S 1 BBG, § 22 Abs 1 S 1 BBG
Plausibilität von Werturteilen in dienstlichen Beurteilungen; Nachholung im Verwaltungsstreitverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung; …
Auszug aus VG Berlin, 30.01.2014 - 7 L 247.13
Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (…st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 18. Juni 2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 2 A 7.07 -, juris, Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08
Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare …
Auszug aus VG Berlin, 30.01.2014 - 7 L 247.13
Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 18. Juni 2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris, Rn. 6;… Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 2 A 7.07 -, juris, Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
Auszug aus VG Berlin, 30.01.2014 - 7 L 247.13
Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich in entsprechender Anwendung von § 114 VwGO auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. zum Vorstehenden Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 23 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus VG Berlin, 30.01.2014 - 7 L 247.13
Entscheidend ist, dass das Werturteil keine formelhafte Behauptung bleibt, sondern dass es für den Beamten einsichtig und für außenstehende Dritte nachvollziehbar wird, dass der Beamte die Gründe und Argumente des Dienstherrn erfährt und für ihn der Weg, der zu dem Urteil geführt hat, sichtbar wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245). - BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03
Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …
Auszug aus VG Berlin, 30.01.2014 - 7 L 247.13
Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung, die als solche kein Verwaltungsakt und deshalb auch nicht der Bestandskraft fähig ist, können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - BVerwG 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, Rn. 7 ff., m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07
Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den …
Auszug aus VG Berlin, 30.01.2014 - 7 L 247.13
Hinsichtlich des besseren Ergebnisses des Beigeladenen bei den durchgeführten Vorstellungsgesprächen ist zu berücksichtigen, dass Auswahlgespräche grundsätzlich nur ergänzend zu den (aktuellen) dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden können, weil sie nur eine Momentaufnahme darstellen und somit die Beurteilungsgrundlagen nur erweitern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 6 S 25.08 - und vom 30. Mai 2007 - OVG 4 S 13.07 -, juris.). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2009 - 6 S 25.08
Ältere Beurteilungen; Ergebnisse von Auswahlgesprächen; aktuell gleich gut …
Auszug aus VG Berlin, 30.01.2014 - 7 L 247.13
Hinsichtlich des besseren Ergebnisses des Beigeladenen bei den durchgeführten Vorstellungsgesprächen ist zu berücksichtigen, dass Auswahlgespräche grundsätzlich nur ergänzend zu den (aktuellen) dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden können, weil sie nur eine Momentaufnahme darstellen und somit die Beurteilungsgrundlagen nur erweitern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 6 S 25.08 - und vom 30. Mai 2007 - OVG 4 S 13.07 -, juris.).